Barrierefreies Bauen wird seit Ende 2010 in der Norm DIN 18040 für öffentliche und private Gebäude definiert. Dabei bestimmt und definiert die DIN 18040 Teil 2 die Grundlagen für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen. Ziel der Norm ist die Definition der Anforderung, welche für eine barrierefreie Nutzung der Häuser erfüllt sein müssen. Darüber hinaus berücksichtigt die DIN SPEC 1104 einen möglichst geringen Kraftaufwand für einen leichten Zugang von Türen. Des Weiteren zeigt die Richtlinienreihe VDI 6008 verschiedene Möglichkeiten auf, Barrieren zu vermeiden oder zu reduzieren.
Neben der Erfüllung der Normen für ein rollstuhlgerechtes oder barrierefreies Haus (DIN 18040), sollten Sie keine Abstriche in der Funktionalität, Langlebigkeit und Optik Ihrer Fenster, Türen, Rollläden, Rolltore oder Ihres Sonnenschutzes machen. Dabei können Sie auf individuelle Fördermöglichkeiten zurückgreifen.