Ein zentraler Antrag reicht aus, um sämtliche Förderungen nutzen zu können. Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fasst die bisherigen Förderangebote vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammen und entwickelt diese kontinuierlich weiter. So wurde im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 die Förderung energetischer Sanierungen von der Förderung für den Bau eines neuen Wohngebäudes oder Nichtwohngebäudes getrennt, um zusätzliche Förderkredite und Zuschüsse zur Verfügung zu stellen. Während die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nun masßgeblich die Sanierung zum Effizienzhaus fördert, unterstützt der Förderkredit „Klimafreundlicher Neubau“ Bau und Kauf von Effizienzhäuser. Voraussetzung für die Förderung von Neubauten ist seit April 2022 das Qualitätssiegel nachhaltiges Bauen*.
Die BEG fördert darüber hinaus auch einzelne Sanierungsmaßnahmen, zu denen der Einbau neuer heroal Fenster, Außentüren, Schiebe- und Fenstertüren, Sonnenschutz sowie Rollläden zählen.
In der folgenden Grafik erhalten Sie einen Überblick über die drei Teilprogramme des BEG und die Träger der jeweiligen Förderung. Im Anschluss stellen wir Ihnen die Teilprogramme näher vor.
*Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeitsklasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.