heroal Newsletter Bauen und Modernisieren - Oktober 2020

Zum 01. November löst das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) die Energiesparregelwerke EnEV, EnEG sowie EEWärmeG ab und schafft damit ein einheitliches Energiegesetz. Was sich für private Bauherren und Modernisierer ändert und worauf Sie bei aktuellen und zukünftig geplanten Bauprojekten achten sollten, haben wir kompakt in diesem Newsletter für Sie zusammengefasst.


Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) löst EnEV, EnEG und EEWärmeG ab

Am 13. August 2020 wurde das neue Gebäudeenergiegesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit in Kraft treten am 01. November 2020 vereint das GEG 2020 drei Regelwerke des Energiesparrechts: die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Diese Gesetze werden somit ab dem 01. November 2020 außer Kraft gesetzt. Im neuen Regelwerk werden die energetischen Anforderungen an Gebäude, der Einsatz erneuerbarer Energien sowie die Erstellung und Verwendung des Energieausweises geregelt und im Rahmen der europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt. Die energetischen Anforderungen an Gebäude werden dabei nicht verschärft und auch Kosten für Bauen und Wohnen sollen sich durch das Gesetz nicht erhöhen.

Die wesentlichen Neuerungen des GEG 2020 im Überblick:

  • Eingeführt wird ein neues, aber gleichwertiges Verfahren zum Nachweis der Einhaltung energetischer Anforderungen
  • Strom aus erneuerbaren Energien ist als anteilige Nutzung erneuerbarer Energien anrechenbar
  • Flexibilisierungsoptionen zur Erfüllung der energetischen Neubaustandards werden eingeführt
  • Berechnungsgrundlage des Jahres-Primärenergiebedarfs wird direkt im GEG geregelt und dadurch transparenter
  • Die Kohlendioxidemission eines Gebäudes wird in den Energieausweis mit aufgenommen
  • Ein Verbot der Neuinstallation von Öl- und Kohlekesseln gilt ab 2026
  • Energieausweise für Nichtwohngebäude dürfen künftig auch mit einer gewerblichen Ausbildung im Baubereich (Techniker / Handwerksmeister) ausgestellt werden
  • Obligatorische Energieberatungen müssen beim Verkauf oder bei umfangreichen Änderungen an bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern durchgeführt werden


Weitere Informationen zum GEG finden Sie auf der Seite des Bundesinnenministeriums oder direkt im Bundesgesetzblatt .


Fenster und Türen nach GEG 2020

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) werden zukünftig die Mindestanforderungen an Fenster und Außentüren festgelegt. Von einer Außentür wird immer dann gesprochen, wenn sie das Innen- vom Außenklima trennt. Balkon- oder Terrassentüren gelten hingegen in der Regel als Fenstertüren. Wie bereits zuvor in der EnEV (Energieeinsparverordnung) wird durch den U-Wert festgelegt, wie viel Energie durch eine Tür oder ein Fenster nach außen entweichen darf. Für transparente Bauteile wie Fensterglas wird zusätzlich der Gesamtdurchlassgrad (g-Wert) hinzugezogen. Er beschreibt den Anteil der Sonneneinstrahlung und den daraus resultierenden Wärmegewinn (nähere Informationen zu g- und U-Wert finden Sie auf unserer Seite Passivhausfenster ).

Beim Bau eines Wohngebäudes gelten dabei für Fenster- und Fenstertüren je nach Wärmeschutzvariante U-Werte zwischen Uw = 0,9 und UW = 1,3 W/m2K sowie ein g-Wert von 0,6. Bei Außentüren wird ein Wert von UD=1,8 W/m2K gefordert.

Welche Auswirkungen hat GEG 2020 auf mein Bauprojekt?

Je nach Phase des Bauprojektes gelten unterschiedliche Regelungen. Unterschieden wird hierbei in genehmigte und bereits laufende Bauprojekte, Bauprojekte mit neuem Bauantrag, Bauprojekte mit neuer Anzeige oder Projekten gänzlich ohne Genehmigung oder Anzeige.

Status des Bauprojektes Geltende Regelung
Bereits laufende Bauprojekte Wenn ein Bauvorhaben bereits genehmigt ist, ändert sich nichts für Planung und Ausführung.
Bauprojekte mit neuem Bauantrag Wird der Bauantrag bis spätestens 31.10.2020 eingereicht, gelten weiterhin die Regeln der EnEV 2016 sowie des EEWärmeG 2011.
Bauprojekte mit neuer Bauanzeige Bauanzeigen ab dem 01.11.2020 fallen unter die Regelungen des GEG 2020.
Bauprojekte ohne Genehmigung oder Anzeige
Für Ausführungen welche bis 31.10.2020 begonnen werden, gelten weiterhin die Regelungen der EnEV bzw. des EEWärmeG.

Für Ausführungen ab dem 01.11.2020 gelten die Regeln des GEG 2020.
Professionelle Beratung macht den Unterschied

Im Gebäudeenergiegesetz werden die Mindestanforderungen im Hinblick auf die Energieeffizienz eines Gebäudes festgelegt. Je nach Ausgangssituation können bessere Dämmwerte und damit oftmals einhergehende höhere Anschaffungskosten, aber auch ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis schaffen. Lassen Sie sich daher fachkundig beraten, welche Wärmedämmung Ihrer neuen Fenster, Terrassentür oder Haustür optimal für Ihr Bauprojekt ist. In vielen Fällen können durch verbesserte Dämmwerte die Heizkosten so stark gesenkt werden, dass sich der höhere Anschaffungspreis über die Nutzungsdauer bezahlt macht. Unsere heroal Fachpartner beraten Sie ausführlich vor dem Kauf und gehen mit Ihnen unterschiedliche Szenarien durch – auch direkt vor Ort.

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