Wer mit dem Gedanken spielt seine Terrasse zu überdachen, sollte sich im Vorfeld genau informieren. Denn grundsätzlich gilt: das Anbringen einer Terrassenüberdachung ist eine bauliche Veränderung am bestehenden Gebäude – und wer in Deutschland baut, braucht eine Baugenehmigung.
Was gilt für mein Bauvorhaben?
Die Auflagen für den Bau einer Überdachung sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Jedes Bundesland hat eigene Regelungen und selbst manche Kommunen und Gemeinden haben eigene Vorschriften für die Erteilung einer Baugenehmigung. So kann es sein, dass Ihr Freund in der Nachbarstadt seine Terrassenüberdachung problemlos ohne Baugenehmigung bauen darf, Sie jedoch nicht. Daher empfiehlt es sich, direkt beim zuständigen Bauamt unter Vorlage der Bauplanung nachzufragen. Hier kommt es insbesondere auf die Größe, Höhe und Art der Konstruktion der Terrassenüberdachung an. Weniger ausschlaggebend ist hingegen, das verwendete Material. Ob Sie sich für eine Terrassenüberdachung aus Holz oder aus Aluminium – wie das heroal OR – entscheiden, hängt nicht zuletzt von Ihren Wünschen und Anforderungen ab.
Geltende Regeln und Gesetze
Unabhängig davon, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, sind öffentlich-rechtliche Bauvorschriften einzuhalten. Der örtliche Bebauungsplan muss ebenso beachtet werden, wie die Rechte der Nachbarn. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie im Vorfeld mit Ihren Nachbarn über Ihr Bauvorhaben sprechen. Insbesondere wenn aus baulichen Gründen die Mindestabstände nicht eingehalten werden können, sollten Sie das schriftliche Einverständnis der Nachbarn einholen. Außerdem müssen alle Brandschutzbestimmungen beachtet sowie alle statischen Anforderungen erfüllt werden. Es gilt also auch unabhängig von der Baugenehmigung einiges zu beachten. Um alle Vorschriften und Gesetze einzuhalten, ist es deshalb ratsam, einen Fachmann zu Rate zu ziehen: Ein Metallbaubetrieb vor Ort informiert Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.
Wann Strafen drohen
Sollten Sie Ihre Terrassenüberdachung trotz Genehmigungspflicht ohne Baugenehmigung bauen, müssen Sie mit Bußgeldern und im schlimmsten Fall Um- oder Rückbau der Terrassenüberdachung rechnen. Das nachträgliche Einholen einer Baugenehmigung nach Baubeginn ist möglich, rechnen Sie jedoch auch in diesem Fall mit Bußgeldern und ggf. anfallenden Umbaumaßnahmen.