Wohngebäude (WG)
Gefördert werden die Sanierung, Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter Wohngebäude, die den energetischen Standard eines KfW-Effizienzhauses erreichen. Beachten Sie, dass bei einer Sanierung zum Effizienzhaus der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige des Bestandsgebäudes zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen muss. Förderkredite und Zuschüsse der BEG für einen Neubau oder die Sanierung zum Effizienzhaus sowie einzelne energetische Maßnahmen für Wohngebäude können bei der KfW beantragt werden. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist Pflicht und wird mit bis zu 50 % bezuschusst. Die Förderung für die Baubegleitung kann direkt mit dem Kredit oder Zuschuss beantragt werden.
Förderfähige Maßnahmen:
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Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus
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Einzelne energetische Maßnahmen
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Sanierung eines Baudenkmals
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Umwandlung von Nicht-Wohnfläche in Wohnfläche
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Kauf von saniertem Wohnraum
Nichtwohngebäude (NWG)
Gefördert werden die Sanierung, Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Nichtwohngebäude, die den energetischen Standard eines KfW-Effizienzgebäudes für Neubauten (z. B. Effizienzgebäude 40 oder 55) erreichen. Bei der Sanierung zum Effizienzgebäude muss der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige des Bestandsgebäudes zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Förderkredite und Zuschüsse der BEG für einen Neubau oder die Sanierung zum Effizienzgebäude sowie einzelne energetische Maßnahmen für Nichtwohngebäude können bei der KfW beantragt werden. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist Pflicht und wird mit bis zu 50 % bezuschusst. Die Förderung für die Baubegleitung kann direkt mit dem Kredit oder Zuschuss beantragt werden.
Förderfähige Maßnahmen:
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Kauf oder Bau eines KfW-Effizienzhauses
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Sanierung einer bestehenden Immobilie zum KfW-Effizienzhaus
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Einzelne energetische Maßnahmen
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Sanierung eines Baudenkmals
Einzelmaßnahmen (EM)
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz beitragen. Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige des Gebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Für Einzelmaßnahmen gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Zum einen fördert die KfW einzelne energetische Maßnahmen in Form eines Kredites mit Tilgungszuschuss. Zum anderen kann beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle) ein Zuschuss für einzelne energetische Maßnahmen beantragt werden. Einzelmaßnahmen zur Sanierung der Gebäudehülle werden mit 20 % bezuschusst. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSPF) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. Der iSPF enthält eine detaillierte Auflistung aller Maßnahmen zur energetischen Sanierung des Gebäudes und kann im Rahmen einer Energieberatung durch einen Energieeffizienz-Experten erstellt werden.
Förderfähige Maßnahmen:
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Heizungen
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Wärmepumpen
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Fernwärmeanschluss
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Fenster
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Türen
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Dämmung
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Dach
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Baunebenkosten und Umfeldmaßnahmen an der Gebäudehülle
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Fachplanung und Baubegleitung