Was bisher geschah
24.01.2022: Förderstopp
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stoppte die Förderprogramme der KfW.
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Betroffen hiervon waren Kredite und Zuschüsse der KfW im Rahmen der Förderung für „Wohngebäude (WG)“ und „Nichtwohngebäude (NWG)“ (in der Grafik rot umrandet) für den Bau, Ersterwerb und die Sanierung von KfW-Effizienzhäusern (EH-40 und EH-55).
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Das ursprünglich bis zum 31.01.2022 laufende Förderprogramm für den Neubau von Energieeffizenzhäuser 55 (EH-55) wurde vorzeitig und endgültig eingestellt.
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Förderkredite der KfW für Einzelmaßnahmen (in der Grafik rot umrandet) waren ebenfalls betroffen.
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Die von der BAFA über Zuschüsse geförderten Einzelmaßnahmen (in der Grafik blau gestrichelt umrandet) waren nicht betroffen.
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Die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude waren nicht betroffen.
22.02.2022: Energetische Sanierungen sind wieder förderfähig
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Die Förderung von energetischen Sanierungen konnte wieder aufgenommen werden.
20.04.2022: Wiederaufnahme der Förderung für KfW-Effizienzhaus 40 unter veränderten Bedingungen
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Wiederaufnahme der Förderung für Neubauten oder den Kauf eines Effizienzhauses ist unter veränderten Bedingungen wieder möglich.
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Die Fördermittel wurden auf 1 Mrd. Euro begrenzt.
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Die Förderung ist nur noch als Tilgungszuschuss auf einen Kredit möglich.
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Die Förderung in der Zuschussvariante kann nur noch von Kommunen und Betroffenen der Hochwasserkatastrophe genutzt werden.
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Es wird nur noch das Energieeffizienzhaus 40 in den folgenden Varianten mit halbierten Fördersätzen gefördert:
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Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 EE (Erneuerbare-Energien-Klasse) - 10 %
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Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 NH (Nachhaltigkeitsklasse) - 12,5 %
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Effizienzhaus 40 Plus - 12,5 %
Hinweis: Die Fördermittel waren innerhalb weniger Stunden komplett ausgeschöpft.
21.04.2022: Neue Voraussetzungen für Förderung von Neubauten
Seit dem 21.04.2022 können wieder Anträge für die Förderung von Neubauten gestellt werden. Voraussetzung für die Förderung ist ab diesem Zeitpunkt das Qualitätssiegel nachhaltiges Bauen*.
Ausblick 2023
Ab 2023 soll die Neubauförderung durch eine neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ ersetzt werden. Die Anforderungen aus dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen* werden hierzu weiterentwickelt.
Warum wurde das KfW Programm gestoppt?
Im November letzten Jahres wurde das Auslaufen der BEG Neubauförderung für Energieeffizienzhäuser 55 zum 31.01.2022 angekündigt. Grund dafür war, dass der Effizienzhausstandard 55 bei Neubauten mittlerweile weitestgehend üblich ist und daher nur Anreize für den energieeffizienteren Effizienzhausstandard 40 geboten werden sollen. Auch führt die Förderung der Sanierung von Bestandsimmobilien zu einer höheren CO2 Einsparung je Fördereuro als die Förderung eines Neubaus. Dies führte zu einer nicht erwarteten Antragsflut, bei der bis zum 24.01.2022 Anträge mit einem gesamten Fördervolumen von mehr als 20 Mrd. Euro eingingen. Die Mittel der BEG Förderung lagen hierfür nur bei 5 Mrd. Euro.
Mehr Informationen zum BEG >
*Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeitsklasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.