Bonus für serielle Sanierung
Serielles Sanieren bezeichnet die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente einschließlich damit verbundener Anlagentechnik (z.B. Wärmepumpenmodule) sowie deren Montage an bestehende Gebäude. So lassen sich der handwerkliche Aufwand vor Ort und Kosten deutlich reduzieren. Bei einer seriellen Sanierung erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von bis zu 15 % von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).
Bonus für Worst Performing Buildings
Ein Gebäude, das hinsichtlich des energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehört, wird auch „Worst Performing Building" genannt. Der Tilgungszuschuss der KfW wurde für diese Gebäude von 5 auf 10 % angehoben und gilt nun neben den EH/EG 40- und EH/EG 55-Stufen auch für das EH/EG 70 Erneuerbare-Energien-Klasse.
Eigenleistung
Wird die Sanierung in Eigenleistung umgesetzt, sind die Materialkosten förderfähig. Ein Energie-Effizienz-Experte oder Fachbetrieb muss prüfen und bestätigen, dass die Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt wurden und Materialkosten korrekt aufgeführt sind.
Weitere Anpassungen
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Anlagen wie Photovoltaik oder Windkraft sowie Stromspeicher werden nicht mehr gefördert
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Einzelmaßnahmen zur Sanierung (BEG EM) sind nur noch über Zuschüsse durch das BAFA möglich. Die Kreditförderung ist mit Ausnahme von kommunalen Antragstellern gestrichen
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Die Erneuerbare-Energien-Effizienzklasse (EE-Klasse) erfordert einen 65 %-Anteil am Gebäudeenergiebedarf aus Erneuerbaren Energien
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Umfassende Sanierungen und Neubauten (BEG WG & NWG) sind ausschließlich über die Kreditförderung und Tilgungszuschüsse der KfW förderfähig
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Biomasseheizungen sind nur förderfähig, wenn sie mit einer solarthermischen Anlage oder Wärmepumpe kombiniert werden und einen Feinstaubausstoß von max. 2,5 mg/m³ einhalten. Gas-Brennwertheizungen und Gas-Hybridheizungen sind nicht förderfähig.
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Änderungen beim Gebäudeenergiegesetz (GEG): Ein Neubau darf höchstens 55 % der Primärenergie eines Referenzwerts verbrauchen, der für jedes Gebäude individuell ausgerechnet wird.
Neubauförderung ab März 2023
Die Neubauförderung wird als viertes Teilprogramm der BEG aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und ab März 2023 in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bestehenden Regelungen unter der BEG fort. So wird ein nahtloser Übergang der Neubauförderung gewährleistet.
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